Die Gesuchgegner haben den provisorischen Schätzwert nicht kommentiert. Damit kann die beantragte Pfandsumme als akzeptiert gelten. Der Eintrag zeigt Dritten an, in welchem Umfang das Grundstück für ausstehende -5- Forderungen haftet. Ein deutlich zu hoher Betrag würde die weitere Belastung des Grundstücks einschränken. Nachdem die Gesuchgegner aber nichts dergleichen vorgetragen haben und die Schätzung des Gemeinderats ohne weiteres nachvollziehbar ist, kann das Ergebnis als Haftungssumme vorläufig eingetragen werden.