3.5. 3.5.1. Die Höhe der Mehrwertabgabe steht noch nicht fest. Der Gemeinderat hat eine approximative Schätzung des Mehrwertanspruchs der Gemeinde vorgenommen, welcher im Grundbuch vorläufig eingetragen werden soll (Pfandsumme). Das Grundstück haftet vorläufig bis zu diesem Betrag. Zur Höhe der definitiven Mehrwertabgabe (Forderung) ist damit noch nichts gesagt. Sobald diese rechtskräftig feststeht, wird der vorläufige Eintrag durch einen ordentlichen Eintrag mit dem entsprechenden Betrag ersetzt werden.