Gemäss Schätzung des Gemeinderats hatte das Grundstück im übrigen Gemeindegebiet einen Wert von Fr. 450.00/m2. Nach Zuweisung zur Wohn- und Arbeitszone C mit Gestaltungsplanpflicht soll es einen Wert von Fr. 1'600.00/m2 haben. Vom so errechneten Mehrwert werden Abbruchkosten für bestehende Gebäude abgezogen, was einen approximativen Mehrwert von Fr. 1'504'000.00 ergibt. Davon sollen 20 % oder eben Fr. 300'800.00 mit dem Grundpfand gesichert werden (vgl. approximative Grundstückbewertung [Gesuchbeilage 4]). 3.4. Die Parzelle aaa wurde anlässlich der Zonenplanrevision vom übrigen Gemeindegebiet (Nichtbauzone) in die Wohn- und Arbeitszone C eingezont. -4-