3.3. Der Gemeinderat Q. führt als Begründung seines Begehrens an, die amtliche Grundstückschätzung durch das kantonale Steueramt, welche von Gesetzes wegen als Basis für die Festsetzung der Mehrwertabgabe durch den Gemeinderat diene, stehe noch aus. Sie werde gemäss Rückmeldung des kantonalen Steueramts frühestens anfangs 2019 vorliegen. Werde das Grundstück veräussert, erhalte die Gemeinde innert drei bis vier Monaten eine Handänderungsanzeige. Wenn Feiertage in diese Zeit fielen, könne es bis zu fünf Monaten dauern, was den Eintrag des Grundpfands innert Frist verunmögliche (Gesuch S. 2).