1. Die Gemeinde Q. führte eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland durch. Die Gemeindeversammlung beschloss die neue Nutzungsplanung am 27. März 2017, der Regierungsrat genehmigte diese mit Beschluss vom 6. Juni 2018 (RRB Nr. 2018-000636). Im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision wurde das Baugebiet erweitert. So wurde auch die Parzelle aaa (im Halte von 1'360 m2) vom übrigen Gemeindegebiet in die Wohn- und Arbeitszone C umgezont. Das Grundstück gehört je zur Hälfte A. und B..