7.3.7.6.3. Der erste Eintrag im Grundbuch (Einsicht via AGOBIS am 8. November 2024) stammt vom tt.mm.jjjj («Kauf»; vgl. auch Beilagen 2 und 3 zum Entschädigungsbegehren). Gemäss dem Entschädigungsbegehren der Gesuchstellerin an den Gemeinderat vom 13. November 2018 (Beilage 10 zum Entschädigungsbegehren) sei die A._____ AG im Rahmen einer Unternehmensabspaltung der G._____ AG gegründet worden. Die beiden Grundstücke seien der Gesuchstellerin im Spaltungsplan zugewiesen worden. Die Gesuchstellerin sei daher erst seit dem tt.mm.jjjj als Grundeigentümerin im Grundbuch eingetragen (im Grundbuch ist am tt.mm.jjjj die Abspaltung eingetragen [Einsicht via AGOBIS am 8. November 2024]).