Jahr jjjj (fortan GEP jjjj) und ist deckungsgleich mit dem Bauzonenplan. Der GEP weist folglich einen Kanalisationsrayon aus, der auf überdimensionieren Bauzonen basiert. Es fehlt folglich an der Voraussetzung des gewässerschutzkonformen GEP (Erw. 7.2.2.1.). 7.3.7.5. Als Zwischenfazit ist festzuhalten, dass die Erschliessung hinsichtlich Wasser und Elektrizität aus eigener Kraft hätte realisiert werden können. Bezüglich der Zufahrt und des Abwassers ist die eigene Realisierung zumindest fraglich. Der GEP2000 weist zudem einen Kanalisationsrayon aus, der auf überdimensionierten Bauzonen basiert.