7.3.7.4. Schliesslich müssten die Grundstücke an eine Abwasserkanalisation angeschlossen werden können, die den Anforderungen der Gewässerschutzgesetzgebung entspricht (Erw. 7.2.2.1.). Parallel zur R-Strasse verläuft zwischen KS X und KS Y eine Kanalisationsleitung. Die Parzellen Nr. aaa und Nr. mmm sind vom GEP erfasst (vgl. Beilage 1 zur Replik; Beweisergänzungen GEP). Der aktuelle GEP stammt aus dem - 23 -