Gemäss § XY BNO sind mit einer grünen Signatur im jeweiligen Plan zu schützende Hecken, Feldgehölze sowie bestockte Böschungen und Ufergehölze markiert. Die BNO verfolgt damit die folgenden Schutzziele: Die Gehölze dienen als Brut- und Nahrungsbiotope, fördern den Artenreichtum, dienen als Trittstein- und Vernetzungselemente, gliedern die Landschaft und gewährleisten Windschutz. Die entsprechenden Hecken und Gehölze sind in ihrer Struktur zu erhalten und periodisch zurückzuschneiden und zu verjüngen. Sie dürfen im gleichen Jahr nicht mehr als 1/3 «auf Stock gesetzt werden». In der Regel ist ein vorgelagerter Krautsaum von mindestens 3 m