7.3.7. Die fraglichen Parzellen sind weiter hinsichtlich ihrer Erschliessungsverhältnisse zu prüfen. Nachfolgend werden die hinreichende Zufahrt (Erw. 7.3.7.1.) sowie das Vorliegen der erforderlichen Wasser- (Erw. 7.3.7.2.) und Energieleitungen (Erw. 7.3.7.3.) geprüft. Anschliessend ist zu prüfen, ob die Parzellen von einem gewässerschutzkonformen GEP erfasst und die erforderlichen Abwasserleitungen vorhanden sind (Erw. 7.3.7.4.). Wie ausgeführt müssen die Grundstücke in dieser Fallkonstellation mindestens grob erschlossen sein. Eine Feinerschliessung ist dagegen nicht erforderlich (vgl. Erw. 7.2.2.).