Nr. bcc die ähnliche topographische Situation vorweisen (Protokoll, S. 4). Auf der Südseite grenzen einzig zwei Parzellen, die der Wohnzone 2 zugewiesen sind, sowie weiter südlich die ausgeschiedene R-Strasse (Parzellen Nr. iii und Nr. bdd sowie Parzelle Nr. jjj) an die fraglichen Parzellen. Noch weiter südlich folgt ein grosses Grundstück, welches der Landwirtschaftszone zugewiesen ist. Auf der östlichen Seite grenzt die Parzelle Nr. mmm an die überbaute Parzelle Nr. hhh. Diese Parzellen im Baugebiet allein vermögen keinen Siedlungszusammenhang zu begründen.