Abweichend davon geht aus dem technischen Bericht 1989 hervor, dass die Bauzone zwar um rund 3 ha bzw. 6 ha zu gross dimensioniert war, dies jedoch mit der Begründung toleriert wurde, der planerische Spielraum sei als sehr eng zu beurteilen, der grösste Teil der unüberbauten Bauzonen habe sich innerhalb und umschlossen von überbauten Flächen befunden und es habe sich um bereits erschlossene Bauzonen gehandelt. Eine weitere Redimensionierung sei daher planerisch nicht sinnvoll (Erw. 6.6.6.).