7.3.6.2. Gemäss dem Planungsbericht (nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung [RPV; SR 700.1] vom 28. Juli 2000) der Gesamtrevision der Nutzungsplanung vom tt.mm.jjjj [fortan Planungsbericht; erstellt durch die D._____ AG, T._____] wurde nach einheitlichen Kriterien geprüft, welche Grundstücke sich für eine Zuweisung zur Landwirtschaftszone eignen. Berücksichtigt wurden dabei insbesondere die Distanz zum Siedlungsrand, die Bebaubarkeit, die Topografie, der Erschliessungsstand und die Entwicklung der Parzelle (Planungsbericht, S. 20, Ziff.