Nördlich der R-Strasse sowie auf der Westseite der Parzelle Nr. aaa schliessen landwirtschaftlich genutzte Parzellen an, wobei auf nord-westlicher Seite ein noch unbebautes Grundstück im Halte von insgesamt xxx m2 (Parzelle Nr. eee) liegt, von welchem gemäss dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (fortan ÖREB-Kataster) ein Teilfläche von yyy m2 dem Baugebiet - 19 -