7.3.6.1. Die bisher unbebauten Parzellen Nr. aaa und Nr. mmm sind im Hinblick auf den Ortskern Q._____ peripher gelegen (rund 1 km vom Zentrum entfernt). Die Parzellen grenzen auf ihrer Süd- und Ostseite an den Siedlungsbau westlich der S-Strasse. Entlang der Nordseite verläuft unmittelbar die R- Strasse (Parzelle Nr. fff im Eigentum der Einwohnergemeinde Q._____), welche ab S-Strasse zunächst durch das Siedlungsgebiet und anschliessend hinaus in die Landwirtschaftszone führt. Nördlich der R-Strasse sowie auf der Westseite der Parzelle Nr.