Die fraglichen Parzellen seien sehr steil und strassenseitig mit einer Böschung versehen; es liege eine Höhendistanz von 15 m vor. Abgesehen von der geschützten Hecke wäre eine Bebauung aufgrund der steilen Hangverhältnisse nur mit hohem finanziellem Aufwand möglich gewesen, was vermutungsweise der Grund sei, weshalb nie eine Bebauung geplant worden sei. Die ungenügende Erschliessungssituation und die periphere Lage sprächen für eine Zuweisung zum Nichtbaugebiet (Duplik, S. 3 ff., Ziff. II.1.-2.). Darüber hinaus läge auch kein Tatbestand des Vertrauensschutzes vor (Duplik, S. 8 f., Ziff. II.4.).