Groberschliessung bedeutet die Versorgung eines zu überbauenden Gebiets mit den Hauptsträngen der Erschliessungsanlagen. Die Groberschliessung dient im Gegensatz zur Basiserschliessung unmittelbar dem zu erschliessenden Gebietes (CHRISTIAN HÄUPTLI in: Baugesetzkommentar, § 32, N 16). - 16 -