vorgesehen, von 15 Jahren. Die bisherige Bauzone war damit zu Beginn der aktuellen Nutzungsplanungsrevision im Jahr 2019 Ă¼berdimensioniert und damit nicht RPG-konform. Daran ändert nichts, dass die Gemeinde das Ziel verfolgte, die Bauzonen RPG-konform zu redimensionieren. Als Zwischenfazit ist damit festzuhalten, dass es sich bei dem vorliegend zu beurteilenden Planungsschritt in der bundesgerichtlichen Terminologie um eine Nichteinzonung handelt.