6.6.7. Der Baulandbedarf für die nächsten 15 Jahre wurde in der Nutzungsplanungsrevision im Jahre 1993 überschritten. Zonenpläne, die unter der Geltung des RPG erlassen wurden, sind dann als RPG-widrig zu qualifizieren, wenn sie eindeutig überdimensionierte Bauzonen aufweisen (Erw. 6.2.). Je nach Prognose deckte die Überdimensionierung der Bauzonen den Bedarf für einen Planungshorizont von 21 bzw. 32 Jahren statt, wie gesetzlich - 12 -