6.6.4. Aus der Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat vom tt.mm.jjjj (Beilage 14 zum Entschädigungsbegehren; fortan Botschaft jjjj) geht ebenfalls hervor, dass mit der Totalrevision die gesamte Einwohnergemeinde in die Planung gemäss Raumplanungsgesetz einbezogen und insbesondere die Bauzonengrösse überprüft werden sollte (Botschaft jjjj, Ziff. 3.1.). Aus den Unterlagen geht zweifelsfrei hervor, dass mit der Revision das Ziel verfolgt wurde, die Bauzonen RPG-konform zu redimensionieren.