6.6.3. Aus dem technischen Bericht zur Nutzungsplanung vom tt.mm.jjjj (Beilage 13 zum Entschädigungsbegehren; fortan technischer Bericht 1989), geht hervor, dass die Nutzungsplanung, neben der Totalrevision der BNO, insbesondere den Einbezug des gesamten Gemeindegebietes Q._____ gemäss Raumplanungsgesetz sowie die Prüfung der Baugebietsgrösse anhand von Prognosewerten verfolgte (Ziff. 1, S. 3). Zur Nutzungsplanung im Baugebiet führt der technische Bericht aus, die kantonale Prognose habe für das Jahr jjjj eine Einwohnerzahl von qqq vorgesehen, welche bereits im Jahr jjjj überschritten wurde.