Am tt.mm.jjjj beschloss die Gemeindeversammlung eine neue BNO (BNO1998). Diese wurde mit Datum vom tt.mm.jjjj vom Regierungsrat genehmigt. Der Nutzungsplan selbst wurde nicht erneut angepasst (Protokoll, S. 9) Zu prüfen ist folglich, ob bereits der Bauzonenplan 1993 bzw. die BNO1993 und die BNO1998, die unter der Herrschaft des RPG in Kraft traten, die bundesrechtlichen Vorgaben materiell erfüllten (vgl. Erw. 6.2.).