Am tt.mm.jjjj beschloss die Gemeindeversammlung (unter der Geltung des RPG ab 1. Januar 1980) eine neue BNO (fortan BNO1993) und einen neuen Bauzonenplan (fortan Bauzonenplan 1993). Dieser wurde am tt.mm.jjjj vom Grossen Rat genehmigt (Beilage 11 zum Entschädigungsbegehren; vgl. auch Beweisergänzungen). Mit Schreiben vom tt.mm.jjjj teilte das Baudepartement der Einwohnergemeinde Q._____ unter anderem mit, dass durch Inkrafttreten des neuen Baugesetzes zahlreiche Paragraphen der genehmigten BNO1993 nicht mehr gesetzeskonform seien (vgl. Beweisergänzungen).