Die Zonenplanrevision, auf die die Gesuchstellerin ihre Entschädigungsforderung stützt, wurde am tt.mm.jjjj vom Regierungsrat genehmigt (A.). Das vorliegende Entschädigungsbegehren vom 27. März 2024 wurde fristgerecht gestellt. 1.4. Die Vertreter beider Parteien wurden gehörig bevollmächtigt (Beilage 4 zum Entschädigungsbegehren; Beilage 1 zur Vernehmlassung). -5- 1.5. Die Verfahrensvoraussetzungen sind erfüllt; auf das Begehren ist somit einzutreten.