C. Mit E-Mail vom 13. Juni 2025 ersuchte das Gericht das kantonale Steueramt (KStA) um eine Übersicht von Vergleichspreisen für die Wohnzone 2 in der Gemeinde Q._____. Das Gewünschte wurde dem Gericht am 1. Juli 2025 übermittelt. D. Mit Vorladung vom 18. Juni 2025 verlangte das Gericht von der Gesuchgegnerin weitere Unterlagen ein. Diese gingen beim Gericht am 17. Juli 2025 ein. -4- E. Das Gericht führte am 27. August 2025 eine Augenscheinsverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll, S. 1) und fasste nach anschliessender Beratung nachfolgendes Urteil. Das Gericht zieht in Erwägung: