Die Gesuchgegnerin liess, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Markus Siegrist, mit Vernehmlassung vom 23. April 2024 (fortan Vernehmlassung) folgende Anträge stellen: «1. Die Rechtsbegehren seien abzuweisen, soweit auf diese eingetreten wird. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zu Lasten der Gesuchstellerin.» B.3. Innert erstreckter Frist replizierte die Gesuchstellerin am 31. Mai 2024 (fortan Replik) und hielt an ihren Anträgen fest. B.4. Mit Duplik vom 14. Juni 2024 (fortan Duplik) hielt die Gesuchgegnerin an ihren Anträgen fest.