zuzüglich gesetzlichem Zins seit tt.mm.jjjj. 2. 2.1. Es sei festzustellen, dass die mit der Zonenplanrevision der Gemeinde Q._____ vom tt.mm.jjjj, genehmigt vom Regierungsrat am tt.mm.jjjj, erfolgte Zuweisung der im Alleineigentum der Gesuchstellerin stehenden Parzelle Liegenschaft Q._____ / mmm mit einer Fläche von ooo m2 in die Landwirtschaftszone (vormals Wohnbauzone W2) den entschädigungspflichtigen Tatbestand der materiellen Enteignung erfüllt. -3-