A. Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Q._____ beschloss am tt.mm.jjjj eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (fortan Nutzungsplanung 2019), welche vom Regierungsrat am tt.mm.jjjj (unter Vorbehalt der Dispositivziffer 2 betreffend Weiler; vorliegend nicht von Bedeutung) genehmigt wurde (Amtsblatt vom tt.mm.jjjj, Beilage 5 zum Entschädigungsbegehren; Regierungsratsbeschluss vom tt.mm.jjjj [RRB Nr. kkk]).