2. Der Enteignungsvertragsentwurf in der zweiten Variante (Version 5.1 vom 1. November 2022) wird vollumfänglich bestätigt und zum integrierten Bestandteil des vorliegenden Entscheids erklärt. 3. Der Gesuchsteller wird ermächtigt und angewiesen, die Handänderung zu gegebener Zeit gestützt auf die Mutationstabelle des Nachführungsgeometers dem Grundbuchamt V._____ zur Eintragung anzumelden. 4. Die Handänderungs- und Vermessungskosten sind vom Gesuchsteller zu bezahlen. 5. 5.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 700.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 5.2. Es werden keine Parteikosten ersetzt.