In Anbetracht dessen erfolgt die Gutheissung des Projekts. Das genehmigte Strassenbauprojekt gilt als Enteignungstitel» (zit. RRB Nr. 2022-000654, Erw. 3). 3.4.3. Der Antrag 1 der Gesuchgegner richtet sich gegen die Enteignung an sich, wenn sie geltend machen, ihnen sei das Land zu belassen und ein Dienstbarkeitsvertrag auszuarbeiten. Die Einwendung gegen die Enteignung ist in diesem Verfahren verspätet und daher nicht mehr zulässig. 3.5. Als Zwischenfazit ist festzuhalten, dass der Widerstand gegen die Enteignung am unstrittig vorhandenen, rechtskräftigen Enteignungstitel scheitert.