3.4. 3.4.1. Vorliegend handelt es sich um ein Teilprojekt eines kantonalen Strassenbauprojektes (A.5.). Die Baukosten übersteigen die Delegationsgrenze von Fr. 1 Mio., weshalb der Regierungsrat zuständig für den Entscheid über das Strassenbauprojekt war (RRB Nr. 2022-000654, Erw. 1.). Der RRB Nr. 2022-000654 ist rechtskräftig (vgl. RRB Nr. 2022-000654).