12. März 2020; Aargauische Gerichts- und Verwaltungsentscheide [AGVE] 2020 S. 255). Das Verwaltungsgericht hat in seiner Praxis stets strenge Anforderungen an das Vorliegen einer Ausnahmesituation gestellt. Eine solche Ausnahmesituation darf nicht leichthin angenommen werden, auch nicht in Bezug auf den gesetzlichen Strassenabstand (AGVE 2006 S. 167 f.).