Aus den Unterlagen geht ebenfalls hervor, dass die Gesuchgegner sich daran stören, dass «diese Landabtretung für uns […] nur Nachteile bringt (Grenzabstand/Ausnützungsziffer)». Die Gesuchgegner verlangen die Einräumung des Näherbaurechts (E-Mail vom 14. August 2024). -6- Nicht umstritten ist die offerierte Entschädigung. 2. 2.1. Zunächst ist der Antrag 2 (D.2.) betreffend die verlangte Einräumung eines Näherbaurechts zu prüfen. Die Gesuchgegner führen nicht weiter aus, wo ein Näherbaurecht eingeräumt werden soll.