1.5. Die Gesuchgegner bringen vor, es handle sich bei der Parzelle Nr. bbb um ein schmales und langgestrecktes Grundstück. Für die künftige Nutzung sei unter anderem die nutzbare Breite massgebend. Es bräuchte daher ein Näherbaurecht, weshalb das Land den Gesuchgegnern zu belassen und ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag auszuarbeiten sei (Antrag 1, D.2.). Eventualiter (Antrag 2, D.2.) sei das Näherbaurecht zu gewähren. Um einen Teil der mit der Abtretung verlorenen Ausnützung zu kompensieren, sei der jetzt nutzlose Ecken ausserhalb der Schutzwand abzutauschen (Eingabe vom 24. Oktober 2024).