D.2. Mit Datum vom 24. Oktober 2024 reichten A._____ und B._____ (fortan Gesuchgegner) beim Gemeinderat zuhanden des SKE eine Eingabe i.S.v. § 152 BauG ein und stellten folgende Anträge: «Die Liegenschaft Nr. bbb ist bereits jetzt ein langgestrecktes und somit schmales Grundstück. Für eine zukünftige Nutzung ist unter anderem die nutzbare Breite massgebend. Forderung Wie bereits mehrfach bei diversen Gesprächen eingebracht, braucht es für ein solches Vorhaben ein Näherbaurecht oder allenfalls einen Dienstbarkeitsvertrag.