C.3. A._____ und B._____ sind als Gesamteigentümer (einfache Gesellschaft) der Parzelle Nr. bbb in der Einwohnergemeinde R._____ vom Projekt betroffen. Vom Grundstück im Halte von hhh m2 sollen 22 m2 an den Staat Aargau abgetreten werden, 8 m2 sollen ab der Parzelle Nr. ccc im Eigentum der Einwohnergemeinde R._____ zugeteilt werden. Die zugeteilte Fläche von 8 m2 soll wert- und flächengleich abgetauscht werden (vgl. Landerwerbsplan [Abschnitt 1] vom 20. Juli 2020 [Plan-Nr. 221B]). Der Gesuchsteller offeriert für die restliche Landabtretung von 14 m2 (22 m2-8 m2) Fr. 275.00/m2 (total Fr. 3'850.00).