C. C.1. Mit Gesuch vom 19. September 2024 ersuchte der Kanton Aargau (fortan Gesuchsteller), vertreten durch die Sektion Landerwerb des BVU das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), um Anordnung und Einleitung des Enteignungsverfahrens (§ 151 Abs. 1 BauG). C.2. Mit einer Ausnahme konnten alle erforderlichen Rechtserwerbe einvernehmlich geregelt werden. Die Verträge wurden dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt (4-AV.2024.45).