B. B.1. Gegen das Teilprojekt 3 gingen während der öffentlichen Auflage neun Einwendungen ein, woraus Projektänderungen hervorgingen. Währen der öffentlichen Auflage des geänderten Projektes vom 10. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022 gingen keine Einwendungen betreffend die Projektänderungen des Teilprojekts 3 ein (RRB Nr. 2022-000654, S. 1, B. und C.). Die Projektänderung betrifft den vorliegend relevanten Bereich nicht. B.2. Der Regierungsrat genehmigte am 25. Mai 2022 das Teilprojekt 3 und erteilte das erforderliche Enteignungsrecht (RRB Nr. 2022-000654; vgl. § 132 Abs. 1 lit. d Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen [BauG; SAR 713.100] vom 19. Januar 1993).