7.3. Das vorliegende Verfahren hat dem Gericht einen mittleren Aufwand verursacht. Der Streitwert liegt bei Fr. 17'436.05 und setzt sich zusammen aus der verlangten Entschädigung für die Landabtretung (Fr. 6'120.00; Erw. 2.1.), für den Verlust der Ausnützungsziffer (Fr. 3'880.00; Erw. 2.1.), für die Instandstellung des Eingangsbereichs (gemäss Offerte D._____ AG, Fr. 4'169.50; Erw. 6.1.) und der Entschädigung für die Risssanierung im Wohnzimmer (gemäss Offerte E._____ GmbH, Fr. 3'266.55; Erw. 6.1.). Die Staatsgebühr wird auf Fr. 1'500.00 festgesetzt.