Das Gericht hat neben dem Studium der Beweise, insbesondere der Berichte zu den Erschütterungsversuchen, sowie der Fotodokumentationen, die Situation vor Ort im Rahmen eines Augenscheines eingehend begutachtet. Die Situation wurde von fachkundigen Fachrichtern eingeschätzt (Protokoll passim). Die Fachrichter sind der Ansicht, dass für das Entstehen der Risse sowohl auf der Aussen- wie auch auf der Innenfassade sowie auf den Betonrohren durch die Sanierungsarbeiten kein Nachweis vorliegt. Ebenso gut können die Risse altersbedingt entstanden sein.