6.5.4. Die Überwachung kam zum Ergebnis, dass durch den Einsatz der Vibroplatte keine kritischen Erschütterungen erzeugt wurden, obwohl diese im Nahbereich (Abstand zwischen Gebäude und Maschine kleiner als 5 m) des fraglichen Gebäudes eingesetzt wurde. Der Einsatz der Walze führte (bei einem minimalen Abstand zum Gebäude von 5 m) ebenfalls zu keiner Überschreitung der Richtwerte. Der Bericht hält jedoch fest, dass ein Einsatz der Walze im Nahbereich des Gebäudes vermutungsweise zu Überschreitungen geführt hätte, zumal es sich beim Überwachungsobjekt um ein erhöht empfindliches Bauwerk handelte (Bericht Erschütterungsversuch, Ziff. 3).