Sprengungen, Maschinen und Baugeräte aller Art sowie durch Strassenund Bahnverkehr erzeugt werden und auf Bauwerke einwirken (Ziff. 1). Die Norm enthält Kriterien zur Beurteilung der Erschütterungseinwirkung auf Bauwerke sowie Richtwerte, bei deren Einhaltung in der Regel an Bauwerken keine Schäden auftreten (Ziff. 2 und 3).