Am 9. Juli 2021 und am 28. April 2022 seien jeweils Rissaufnahmen der Liegenschaft erstellt worden. Die Aufnahmen vom 9. Juli 2021 erfolgten somit vor Baubeginn im Abschnitt 3B.1. Die von den Gesuchstellenden beanstandeten Risse seien bereits auf diesen Aufnahmen erkennbar. Es könnte daher ausgeschlossen werden, dass diese durch die Bauarbeiten entstanden seien (Duplik, Ziff. 2). 6.5. 6.5.1. Umstritten ist, ob die Risse in der Fassade (sowohl innen als auch aussen) von den Sanierungsarbeiten an der Kantonsstrasse K aaa stammen. Zudem ist umstritten, ob die Risse an den Betonrohren und die losen Steine durch die Sanierungsarbeiten entstanden sind.