6.1. Die Gesuchstellenden lassen im Entschädigungsgesuch vorbringen, durch die Sanierung der Kantonsstrasse seien Schäden (vier Risse im Haus sowie mehrere defekte und zu ersetzende Betonröhren entlang der Aussentreppe) verursacht worden, deren Reparatur gemäss zwei eingeholten Offerten Fr. 4'031.00 [recte: Fr. 4'169.50] (D._____ AG, Instandstellung Eingangsbereich, Beilage 5 zum Entschädigungsgesuch) und Fr. 3'265.55 [recte: Fr. 3'266.55] (E._____ GmbH, Risssanierung Wohnzimmer, Beilage 6 zum Entschädigungsgesuch) betragen werde. Die Haftung für die Rissschäden sei klar ersichtlich (Entschädigungsgesuch, Ziff.