5.2. Die Parzelle Nr. bbb befindet sich in der Wohnzone 3. Im Rahmen des Landerwerbsverfahrens wurde für Landerwerbe in der Wohnzone 3 bei noch vorhandenen Ausnützungsreserven ein maximaler Landwert von Fr. 200.00/m2 offeriert und durch das Gericht genehmigt (jeweils ohne Inkonvenienzen; vgl. 4-AV.2019.18).