Randabschlüsse haben regelmässig den Zweck, Verkehrsflächen zu begrenzen und einzufassen. Sie dienen darüber hinaus der Linien- und Wasserführung und erhöhen die Stabilität der Ränder der Verkehrsflächen (VSS-Norm 40 481, Abschlüsse für Verkehrsflächen, Ziff. 4.1.).