1. 1.1. Die Gesuchstellenden lassen einerseits vorbringen, der Gesuchgegner habe im Rahmen der Sanierung der Kantonsstrasse bei der Erstellung der Strassenabflussrinne insgesamt 3.06 m2 der Fläche der Gesuchstellenden beansprucht, ohne dass diese Beanspruchung von der Vereinbarung vom 3. Juli 2019 umfasst worden wäre (A.2.). Dafür beantragen sie eine Entschädigung (Entschädigungsgesuch, Ziff. 4). Andererseits seien durch die Sanierungsarbeiten Rissschäden entstanden, welche ebenfalls zu entschädigen seien (Entschädigungsgesuch, Ziff. 5).