B.4. Mit Duplik vom 8. Februar 2024 hielt der Gesuchgegner an seinen Anträgen fest und reichte gleichzeitig die einverlangten Unterlagen ein. B.5. Mit Schreiben vom 26. März 2024 stellte das SKE den Gesuchstellenden die Duplik inkl. einem Teil der Unterlagen zur Kenntnis zu und teilte im gleichen Zug mit, dass die restlichen Unterlagen (originale Mutationsurkunden sowie Projektmappe), welche bereits öffentlich aufgelegen sind, bei Bedarf erneut im Rahmen der Verhandlung eingesehen werden können. Damit war der Schriftenwechsel abgeschlossen.