Darüber hinaus stellten sie ein Editionsbegehren. Sie liessen vorbringen, die C._____ AG habe am 28. April 2022 die Risse innerhalb der Liegenschaft dokumentiert. Das entsprechende Dokument sei den Gesuchstellenden jedoch nie ausgehändigt worden. Es sei zu edieren (Replik, Ziff. 3). Mit Schreiben vom 16. Januar 2024 stellte das SKE die Replik dem Gesuchgegner zur Duplik zu. Im gleichen Zuge behandelte es das Editionsbegehren und ersuchte den Gesuchgegner um Einreichung des entsprechenden Protokolls sowie um die Projektmappe des Strassenbauprojektes.