B.2. Der Kanton Aargau, vertreten durch das BVU, Abteilung Tiefbau, Sektion Landerwerb (fortan Gesuchgegner) äusserte sich mit Vernehmlassung vom 7. Dezember 2023 (fortan Vernehmlassung) und beantragte: «1. Die Begehren der Gesuchsteller seien abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.» B.3. Mit Replik vom 11. Januar 2024 liessen die Gesuchstellenden an ihren Anträgen festhalten.